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Dokument-ID: 177388
Baueingabeverordnung (BaueingabeVO)
§ 6. Antrag auf Durchführung einer Vorprüfung
(1) Der Antrag auf Durchführung einer Vorprüfung im Sinne des § 23 BauG hat die im § 1 Abs. 2 und Abs. 3 lit. a verlangten Angaben zu enthalten.
(2) Dem Antrag sind anzuschließen:
- ein Übersichtsplan (§ 2 Abs. 2) im Maßstab der Katastermappe,
- ein Lageplan (§ 2 Abs. 3) im Maßstab 1:500,
- Skizzen der Geschoßumrisse im Maßstab 1:200,
- Skizzen aller Ansichten im Maßstab 1:200,
- Angaben im Sinne des § 3 lit. a bis f und Angaben über die erforderlichen Stellplätze und Kinderspielplätze.
(Anm. d. Red.: früherer § 4., Nummerierung geändert durch LGBl. Nr. 84/2007)