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Dokument-ID: 1192057
Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2025 (S.WFG 2025)
§ 7. Arten der Förderung
Die Förderung besteht in der Gewährung von:
- nicht rückzahlbaren Zuschüssen;
- Darlehen (rückzahlbaren Zuschüssen);
- Rückzahlbaren oder nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen;
- Wohnbeihilfen.