© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 179026

Vorschrift

Bgld. Wärmeschutz- und Heizungsverordnung (Bgld. WH-VO)

Inhaltsverzeichnis

§ 7. Betriebsbereitschaftsverluste

(1) Zentralheizungsanlagen mit mehreren Wärmeerzeugern sind bei ihrer Errichtung sowie beim Austausch eines Wärmeerzeugers mit Einrichtungen zu versehen, die wasserseitige Wärmeverluste gegenüber Wärmeerzeugern, die nicht in Betriebsbereitschaft sind, verhindern.

(2) Wärmeerzeuger in Zentralheizungsanlagen sind bei ihrem Einbau mit geeigneten Absperreinrichtungen gegen Betriebsbereitschaftsverluste auszurüsten.