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Neu Dokument-ID: 1261473

Vorschrift

Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne 2025

Inhaltsverzeichnis

§ 7. Darstellung von Widmungen und Funktionen der Nachbargemeinden

idF LGBl.Nr. 82/2025 | Datum des Inkrafttretens 14.11.2025

(1) Der Teil A - Flächenwidmungsteil hat an der Gemeindegrenze für einen Bereich von mindestens 250 m die Widmungen und die jeweils aktuelle amtliche digitale Katastermappe (DKM) der Nachbargemeinden innerhalb des Landes Oberösterreich darzustellen. Die benachbarte Gemeinde hat die für diese Darstellung erforderlichen Informationen zu erteilen.

(2) Im Teil B - Örtliches Entwicklungskonzept sind die wesentlichen Inhalte der örtlichen Entwicklungskonzepte der Nachbargemeinden darzustellen. Die benachbarte Gemeinde hat die für diese Darstellung erforderlichen Informationen zu erteilen.