© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1095293
Schulbauverordnung
§ 8. Arbeitsplätze für Lehrpersonen
(1) Die Arbeitsplätze der an der Schule tätigen Lehrpersonen können zentral oder dezentral situiert sein. Dabei ist auf die Erfordernisse der Unterrichtsvor- und -nachbereitung, der Kommunikation, auf die Situierung der Sanitärbereiche, der Garderobe, der Bürotechnik (Kopieren, Laminieren, Lagerung) sowie der Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten Bedacht zu nehmen.
(2) Konferenzen und Teambesprechungen können auch in der Aula/dem Foyer oder in Sonderräumen stattfinden.