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Neu Dokument-ID: 174371

Vorschrift

Salzburger Altstadterhaltungsverordnung 1982 (AStEVO 1982)

Inhaltsverzeichnis

§ 9. Beleuchtung

idF LGBl. Nr. 60/1982 | Datum des Inkrafttretens 01.07.1982

Die Außenbeleuchtung von und an Bauten hat in einer Weise zu erfolgen, daß keine Beeinträchtigung der äußeren Gestalt des Baues oder des Stadtbildes eintritt, wobei insbesondere auch auf die Lichtfarbe und die Helligkeit Bedacht zu nehmen ist.