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Neu Dokument-ID: 902533

Vorschrift

Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 (TROG 2022)

Inhaltsverzeichnis

2. Abschnitt
Durchführung

§ 5. Bestandsaufnahmen

idF LGBl.Nr. 43/2022 | Datum des Inkrafttretens 01.05.2022

Die Landesregierung hat die für die überörtliche Raumordnung bedeutsamen natürlichen, wirtschaftlichen, infrastrukturellen, sozialen und kulturellen Gegebenheiten und deren voraussehbare Veränderungen zu erheben und in Bestandsaufnahmen festzuhalten. Die Bestandsaufnahmen sind auf dem aktuellen Stand zu halten.