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Neu Dokument-ID: 551142

Vorschrift

Tiroler Aufzugs- und Hebeanlagengesetz 2012 (TAHG 2012)

Inhaltsverzeichnis

5. Abschnitt
Sicherheitstechnische Prüfung, Umbau und Modernisierung

§ 17. Sicherheitstechnische Prüfung

idF LGBl. Nr. 153/2012 | Datum des Inkrafttretens 22.12.2012

Die Landesregierung hat im Interesse des Schutzes des Lebens und der Gesundheit von Personen oder der Sicherheit von Sachen durch Verordnung nähere Bestimmungen zu erlassen über

  1. eine sicherheitstechnische Prüfung bestehender Aufzüge und Hebeeinrichtungen für Personen, die nicht mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind, und
  2. geeignete Maßnahmen zur Beseitigung oder weitestgehenden Verringerung von festgestellten Gefährdungssituationen bei derartigen Aufzügen und Hebeeinrichtungen.