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Dokument-ID: 1045842
Abwassergebühr
Die unmittelbare oder mittelbare Einleitung von Abwässern in einen öffentlichen Kanal von einem innerhalb der Stadt Wien gelegenen Grundstück ist gebührenpflichtig und ist im Bundesland Wien der MA 31 zu melden. Voraussetzung ist die Herstellung eines Kanalanschlusses. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der bezogenen Wassermenge.