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Neu Dokument-ID: 1045843

Karin Zahiragic | Glossar

Abweichung

Die Errichtung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen sowie die Änderung von Gebäuden und sonstigen Anlagen bedürfen grundsätzlich einer Baubewilligung. Sobald das Bauwerk fertiggestellt worden ist, ist die Fertigstellung der Baubehörde zu melden. Die Fertigstellungsanzeige dient üblicherweise der Bestätigung gegenüber der Behörde, dass ein Bauwerk in Einklang mit den Bauvorschriften ausgeführt wurde. Wenn bei der Bauausführung Abweichungen von der Baubewilligung auftreten, die nicht bewilligt sind, kann eine Ausführung nicht bestätigt und eine Fertigstellungsanzeige nicht abgegeben werden.