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Neu Dokument-ID: 815227

Franz Heigl | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.6.6 Änderung des BBPL

In § 40 Abs 4 StROG, LGBl Nr 2010/49 idF LGBl Nr 2020/6, wird festgehalten, dass Bebauungspläne zu erlassen seien:

  • nach einer Änderung des Flächenwidmungsplanes,
  • bei Errichtung von Einkaufzentren,
  • in einem Landschaftsschutzgebiet, wenn die zusammenhängenden unbebauten Grundflächen 3.000 m² übersteigen und
  • beim Erfordernis einer Grundumlegung.

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