© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 789915

Christoph Paoli | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.5 Akkordarbeit

Der so genannte Akkord- bzw Leistungsvertrag ist vom Betriebsrat – sofern vorhanden – mit zu unterschreiben und schriftlich mit dem Arbeitnehmer zu vereinbaren. Bei durchschnittlicher Akkordleistung muss zudem dem Arbeitnehmer ein Mehrverdienst von 30 % möglich sein. Weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber können Akkord- und Prämienarbeit einseitig begehren. Ausnahmen hiervon können jedoch in einer Zusatzvereinbarung von den Kollektivvertragsparteien zum Kollektivvertrag festgelegt werden (§ 5 Kollektivvertrag Arbeiter).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Baurecht in Österreich in unserem Shop! Zum Shop