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Dokument-ID: 718270
7.3.1 Allgemeines
Um für eine dem Stmk. BauG unterliegende bauliche Anlage oder eine sonstige Maßnahme einen vorschriftsmäßigen Zustand zu erreichen, ist die Abwicklung eines Baubewilligungsverfahrens erforderlich. Ein solches Verfahren ist nach den Bestimmungen des, wie bsp § 13 AVG, und des Stmk. BauG abzuwickeln.