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2.3 Alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
Aufgrund der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.3.2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten wurde mit 09.01.2016 das Alternative-Streitbeilegung-Gesetz in Kraft gesetzt. Der Zweck dieser EU-Richtlinie ist es, durch das Erreichen eines hohen Verbraucherschutzniveaus zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts beizutragen, indem dafür gesorgt wird, dass Verbraucher auf freiwilliger Basis Beschwerden gegen Unternehmer bei Stellen einreichen können, die unabhängige, unparteiische, transparente, effektive, schnelle und faire alternative Streitbeilegungs-Verfahren anbieten.