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Dokument-ID: 1045849
Anerkenntnis
Dies ist ein Vertrag; dieser dient der Streitbereinigung. Beim konstitutiven Anerkenntnis anerkennt der Schuldner das bestrittene Recht im vollen Umfang. Das Anerkenntnis schafft einen neuen Verpflichtungsgrund. Beim deklarativen Anerkenntnis handelt es sich um eine Wissenserklärung über das Bestehen eines Rechts des Gläubigers. Da eine Willenserklärung fehlt, kann man keinen neuen Verpflichtungsgrund annehmen.