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Dokument-ID: 1045846
Angebot
Die einleitende Willenserklärung für den Abschluss eines Vertrags heißt Angebot, die zustimmende Willenserklärung heißt Annahme. Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Ein Angebot ist bestimmt, wenn es alle wesentlichen Vertragspunkte enthält. Das Angebot muss daher jedenfalls einen eindeutigen, durch Auslegung zu ermittelnden Inhalt haben und die wesentlichen Vertragspunkte enthalten.