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Dokument-ID: 718302
2.5 Angebote von Werkunternehmern und deren Prüfung – in Kurzform
Abgabe von Angeboten auf Basis von Ausschreibungsunterlagen
Angebote werden durch den Bieter üblicherweise auf den Vordrucken des Ausschreibers erstellt. In den meisten Fällen wird ein Angebot nicht mehr per Hand ausgefüllt, sondern ein Computerausdruck der Kalkulation als Kurz-LV beigelegt mit dem Hinweis, dass bei eventuellen Differenzen das Original des Ausschreibers als verbindlich anerkannt wird. Dieses Original wird dann üblicherweise unausgefüllt aber unterfertigt ebenfalls abgegeben.