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Dan Katzlinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

8 Anwendung von AGB des Bauunternehmers

Während in Österreich keine Legaldefinition von AGB existiert, definiert § 305 BGB AGB als Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind, und die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss des Vertrags stellt. Dabei spielt keine Rolle, ob die Bestimmungen äußerlich einen gesonderten Bestandteil des Vertrages bilden oder in den Vertrag aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind, und welche Form der Vertrag hat. Negativ definiert der letzte Satz der Bestimmung, dass keine AGB vorliegen, wenn die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind.

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