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Dokument-ID: 1012701
4.2 Arbeitnehmer – Rechte und Pflichten
Arbeitnehmer haben – gemäß der Unterweisung und den Anweisungen des Arbeitgebers – die zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Integrität und Würde nach dem ASchG und seinen Verordnungen bestehenden Vorschriften anzuwenden, sodass alle Arbeiten sicher durchgeführt werden können.