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Karin Zahiragic | Glossar

Architekt

Architekten sind natürliche Personen, denen das Recht zukommt, aufgrund einer mit Bescheid erteilten Befugnis den freien Beruf eines Architekten auszuüben. Sie sind Ziviltechniker im Sinne des Ziviltechnikergesetzes. Der Beruf des Architekten ist ein freier Beruf. Die Berufsausübenden sind in Kammern zusammengefasst. Auch die Kammerorganisationen bestimmen sich nach Fachgebieten. Für Architekten besteht im Rahmen der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten eine eigene Fachgruppe. Der Architekt ist zu folgenden Tätigkeiten berechtigt: Planung, Prüfung, Überwachung, Beratung, Koordination, Treuhandschaft, Durchführung von Messungen, Gutachtenserstellung, berufsmäßigen Parteienvertretung vor Behörden, insbesondere im Bauverfahren und Übernahme von Gesamtplanungsaufträgen.