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Claudia Humer - Karin Zahiragic - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3 Arten von Bauvorhaben

Seit Inkrafttreten der Oö. BauO 1994 kennt das Oö. Baurecht nicht nur die „klassischen“ bewilligungspflichtigen Bauvorhaben (§ 24), sondern auch (bloß) anzeigepflichtige Bauvorhaben (§§ 25 und 27). Hintergrund für die Einführung einer Anzeige- anstelle der bis dahin vorgesehenen Bewilligungspflicht für ausgewählte Bauvorhaben waren verwaltungsökonomische Überlegungen. Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof hatten dazu keine Bedenken (VwGH 20.07.2004, 2004/05/0111; VfGH 26.02.1998, B 1485/95). Darüber hinaus kennt die Oö. BauO 1994 auch bewilligungs- und anzeigefreie Bauvorhaben (§ 26).

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