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Dokument-ID: 1012723
4.7.3 Auflagen und Bedingungen im Genehmigungsverfahren
In den Genehmigungsverfahren hat die Behörde die zum Schutz der Arbeitnehmer notwendigen Bedingungen und Auflagen vorzuschreiben. Bedingungen und Auflagen sind Nebenbestimmungen eines Genehmigungsbescheides.