© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1045854
Aufschüttung bzw Anschüttung
Unter Aufschüttung versteht man die künstliche Veränderung der Erdoberfläche, die durch Aufbringen von Materialien entsteht.
Die einzelnen landesgesetzlichen Bauordnungen enthalten Vorschriften über die Aufschüttung bzw Anschüttung.
Gem § 58 Tiroler Bauordnung ist die Durchführung von Aufschüttungen und Abgrabungen im Bauland, auf Sonderflächen, auf Vorbehaltsflächen und innerhalb geschlossener Ortschaften auch im Freiland, die eine Veränderung gegenüber dem ursprünglichen Geländeniveau von mehr als 1,5 Meter herbeiführen, der Baubehörde schriftlich anzuzeigen.