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Neu Dokument-ID: 718922

Philipp Pallitsch - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3.1 Auskünfte über maßgebliche Bebauungsgrundlagen (§ 14 Bgld. BauG)

Der Bauwerber hat vor Planungsbeginn bei der Baubehörde Auskünfte über die Bebauungsgrundlagen einzuholen (§ 14 Abs 1 Bgld. BauG). Die Baubehörde hat – auf Verlangen schriftlich – Auskünfte insb über folgende Bebauungsgrundlagen zu erteilen (§ 14 Abs 2 Bgld. BauG):

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