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Dokument-ID: 1012731
4.10 Ausnahmen vom ASchG
Die Regelungen des ASchG gelten für Arbeitsstätten aller Art, für Baustellen und auswärtige Arbeitsstellen. Die allgemeinen Anforderungen des ASchG müssen naturgemäß von einer Durchschnittsbetrachtung ausgehen. Dass manche Anforderungen dann in Einzelfällen an die betrieblichen Verhältnisse angepasst werden müssen, liegt auf der Hand.