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Dokument-ID: 718599
3.2.4 Ausnahmen vom Geltungsbereich
§§ 9 und 10, BVergG 2018 enthalten eine taxative Liste von Ausnahmen vom Geltungsbereich vom Bundesvergabegesetz 2018 für den „klassischen“ Teil des BVergG 2018:
- Aufträge im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich, die dem BVergGVS 2012 unterliegen sowie für Aufträge, die gem § 9 BVergGVS 2012 vom Geltungsbereich des BVergGVS 2012 ausgenommen sind
- Konzessionsvergabeverfahren, die dem BVergGKonz 2018 unterliegen sowie für Konzessionsvergabeverfahren, die gem § 8 BVergGKonz 2018 vom Geltungsbereich des BVergGKonz 2018 ausgenommen sind
- Vergabeverfahren, sofern der Schutz wesentlicher Sicherheitsinteressen der Republik Österreich nicht durch weniger einschneidende Maßnahmen gewährleistet werden kann
- Vergabeverfahren, sofern ein Sektorenauftraggeber aufgrund der Anwendung der Bestimmungen des BVergG 2018 verpflichtet würde, Informationen zu übermitteln, deren Offenlegung nach Auffassung der Republik Österreich ihren wesentlichen Sicherheitsinteressen zuwiderlaufen würde
- Vergabeverfahren, deren Durchführung und Ausführung aufgrund von bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen für geheim erklärt werden oder deren Durchführung und Ausführung aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen besondere Sicherheitsmaßnahmen erfordert und die dafür zuständige Behörde festgestellt hat, dass der Schutz der betreffenden wesentlichen Interessen nicht durch weniger einschneidende Maßnahmen gewährleistet werden kann
- Vergabeverfahren, deren Durchführung anderen verpflichtenden Verfahrensregeln unterliegt und die entweder festgelegt wurden durch ein Rechtsinstrument, das völkerrechtliche Verpflichtungen begründet, wie eine im Einklang mit den Verträgen geschlossene internationale Übereinkunft zwischen der Republik Österreich und einem oder mehreren Drittstaaten über Leistungen für ein von den Vertragsparteien gemeinsam zu verwirklichendes oder zu nutzendes Projekt, oder durch eine internationale Organisation
- Vergabeverfahren mit Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekten, deren Durchführung anderen verpflichtenden Verfahrensregeln unterliegen und die festgelegt wurden entweder durch eine im Einklang mit dem AEUV geschlossene internationale Übereinkunft oder Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und einem oder mehreren Drittstaaten über Leistungen für ein von den Vertragsparteien gemeinsam zu verwirklichendes oder nutzendes Projekt, oder durch eine internationale, einen bestimmten Unternehmer betreffende Übereinkunft oder Vereinbarung im Zusammenhang mit dem Aufenthalt von Truppen, oder durch eine internationale Organisation
- Vergabeverfahren, die ein Sektorenauftraggeber gemäß den Vergaberegeln einer internationalen Organisation oder internationalen Finanzierungsabwicklung durchführt, sofern das Vergabeverfahren durch diese Organisation oder Einrichtung vollständig finanziert wird, oder sofern das Vergabeverfahren durch diese Organisation oder Einrichtung überwiegend finanziert wird und die Organisation oder Einrichtung mit dem Sektorenauftraggeber die Anwendung der Vergabeverfahrensregeln dieser Organisation oder Einrichtung vereinbart hat
- Dienstleistungsaufträge betreffend die Vertretung eines Sektorenauftraggebers durch einen Rechtsanwalt in einem Schiedsgerichts- oder Schlichtungsverfahren in Österreich, in einem anderen Staat oder vor einer internationalen Schiedsgerichts- oder Schlichtungsinstanz oder in gerichtlichen oder behördlichen Verfahren in Österreich, in einem anderen Staat oder vor internationalen Gerichten oder Einrichtungen, oder die Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt zur Vorbereitung eines oben genannten Verfahrens, oder Beglaubigungs- und Beurkundungsdienstleistungen durch Notare oder von Treuhändern oder bestellten Vormündern erbrachte Rechtsdienstleistungen oder sonstige Rechtsdienstleistungen, deren Erbringer durch ein Gericht bestellt oder durch Gesetz dazu bestimmt werden, um bestimmte Aufgaben unter der Aufsicht dieser Gerichte wahrzunehmen, oder sonstige Rechtsdienstleistungen, die in dem betreffenden Mitgliedstaat – wenn auch nur gelegentlich – mit der Ausübung von hoheitlichen Befugnissen verbunden sind
- Verträge über Erwerb, Miete oder Pacht von Grundstücken oder vorhandenen Gebäuden oder anderem unbeweglichen Vermögen oder Rechten daran, ungeachtet deren Finanzierungsmodalitäten
- Dienstleistungsaufträge an einen öffentlichen Auftraggeber oder an einen öffentlichen Sektorenauftraggeber aufgrund eines ausschließlichen Rechts, dass dieser aufgrund veröffentlichter, mit dem AEUV übereinstimmender Rechts- oder Verwaltungsvorschriften innehat
- Bestimmte Dienstleistungsaufträge über Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen
- Aufträge über Schiedsgerichts- und Schlichtungsdienstleistungen
- Aufträge über Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit der Ausgabe, dem Verkauf, dem Ankauf oder der Übertragung von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten iSd § 1 Z 5, 7 und 8 WAG 2018 und mit der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus durchgeführte Transaktionen
- Aufträge über Kredite und Darlehen, unabhängig davon, ob sie im Zusammenhang mit der Ausgabe, dem Verkauf, dem Kauf oder der Übertragung von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten stehen oder nicht
- Arbeitsverträge
- Dienstleistungsaufträge im Bereich des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes und der Gefahrenabwehr, die von gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen erbracht werden und die unter bestimmte taxativ im BVergG 2018 aufgezählte CPV-Codes fallen
- Dienstleistungsaufträge über nicht wirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
- Dienstleistungsaufträge an Anbieter von audiovisuellen oder Hörfunkmediendiensten über den Erwerb, die Entwicklung, Produktion oder Koproduktion von Sendematerial, das für audiovisuelle Mediendienste oder Hörfunkmediendienste bestimmt ist, sowie für Aufträge über Ausstrahlungszeit oder Bereitstellung von Sendungen, die an Anbieter von audiovisuellen oder Hörfunkmediendiensten vergeben werden
- Liefer- oder Dienstleistungsaufträge eines öffentlichen Auftraggebers an eine zentrale Beschaffungsstelle, die öffentlicher Auftraggeber gemäß diesem Bundesgesetz ist, oder an eine zentrale Beschaffungsstelle gem Art 2 Abs 1 Z 16 der Richtlinie 2014/24/EU mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder mit Sitz in einer sonstigen Vertragspartei des EWR-Abkommens, die diese Liefer- oder Dienstleistungen zum Zweck der Weiterveräußerung an andere Auftraggeber erworben hat
- Aufträge an einen öffentlichen Auftraggeber gem Art 2 Abs 1 Z 1 der Richtlinie 2014/24/EU, der ein gemeinsames Vergabeverfahren durchgeführt und seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder in einer sonstigen Vertragspartei des EWR-Abkommens hat
- Aufträge an die Kommission, die ein gemeinsames Vergabeverfahren gemäß den Vorschriften der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, ABl Nr L 2024/2509 vom 26.9.2024, durchgeführt hat
- Dienstleistungsaufträge an eine zentrale Beschaffungsstelle, die öffentlicher Auftraggeber gemäß diesem Bundesgesetz ist, oder an eine zentrale Beschaffungsstelle gem Art 2 Abs 1 Z 16 der Richtlinie 2014/24/EU mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder mit Sitz in einer sonstigen Vertragspartei des EWR-Abkommens zur Erbringung von zentralen Beschaffungstätigkeiten oder von zentralen Beschaffungstätigkeiten zusammen mit Nebenbeschaffungstätigkeiten
- Dienstleistungsaufträge im Rahmen politischer Kampagnen, die unter die in § 9 Abs 1 Z 23 BVergG 2018 genannten CPV-Codes fallen und von einer politischen Partei im Rahmen einer Wahlkampagne vergeben werden
- Vergabeverfahren, die hauptsächlich den Zweck haben, dem öffentlichen Auftraggeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze gem § 4 Z 9 des Telekommunikationsgesetzes 2021 – TKG 2021, BGBl I Nr 90/2021, oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste gem § 4 Z 4 TKG 2021 für die Öffentlichkeit zu ermöglichen
- Vergabeverfahren eines öffentlichen Auftraggebers, der Postdienste gem § 173 Abs 2 erbringt und die der Durchführung folgender Tätigkeiten dienen:
- Mehrwertdienste, die mit elektronischen Mitteln verknüpft sind und gänzlich mit diesen Mitteln erbracht werden, oder
- Finanzdienstleistungen gemäß den CPV-Codes 66100000-1 bis 66720000-3, insbesondere Postanweisungen und -überweisungen, oder
- Philatelistische Dienstleistungen, oder
- Dienstleistungen, bei denen die materielle Auslieferung oder Lagerung mit anderen nicht postalischen Aufgaben kombiniert wird (logistische Dienstleistungen), und
- Vergabeverfahren zur zulässigen Änderung von Verträgen und Rahmenvereinbarungen während ihrer Laufzeit gem § 365