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Christina Drösler | Praxiswissen | Fachbeitrag

8 BTVG versus WEG

In vielen Fällen ist im Bauträgervertrag vereinbart, dass der Erwerber am Ende der Abwicklung des Bauträgerprojektes Wohnungseigentümer ist. Es gibt im Wohnungseigentumsgesetz Regelungen, die auch im Anwendungsbereich des Bauträgervertragsgesetzes zu beachten sind. Obwohl das BTVG nicht ausdrücklich darauf Bezug nimmt, kommen sie dennoch zur Anwendung. Die wichtigsten Bestimmungen die davon betroffen sind, sollen im Folgenden kurz erwähnt werden:

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