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Dokument-ID: 718300
8.6 Bauansuchen und Bauanzeige (§§ 29, 30 TBO 2022)
Bauansuchen
Allgemeines
Um die Erteilung der Baubewilligung ist bei der Behörde schriftlich anzusuchen. Beim Neu-, Zu- oder Umbau von Gebäuden ist im Bauansuchen der vorgesehene Verwendungszweck anzugeben (§ 29 TBO 2022). Ein derartiger Antrag hat einen eindeutigen Inhalt aufzuweisen, der als solcher Art und Umfang der beantragten Bewilligung eindeutig erkennen lässt (VwGH 15.9.1992, 92/04/0025).