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3.3 Bauansuchen
Allgemeines
Der dritte Abschnitt der K-BO („Ansuchen“) beinhaltet Regelungen zum Baubewilligungsantrag und der anzuschließenden Belege. Die Behörde hat Bauinteressenten auf deren Verlangen Auskünfte in Baurechtsangelegenheiten zu erteilen und nach Bedarf Bausprechtage zur Beratung in Baurechtsangelegenheiten abzuhalten. Seitens der Baubehörde ist unentgeltlich ein Merkblatt über die dem Bauansuchen anzuschließenden Unterlagen auszuhändigen, es besteht eine Aufklärungspflicht der Baubehörde hinsichtlich allfällig weiterer notwendiger behördlicher Bewilligungen. Bauinteressenten sind insbesondere darauf hinzuweisen, welche weiteren behördlichen Verfahren für das Bauvorhaben voraussichtlich notwendig sein werden. Denkbar in diesem Zusammenhang wären beispielsweise notwendig einzuholende naturschutzrechtliche Bewilligungen, wasserrechtliche Genehmigungen oder Bewilligungen der Gewerbebehörde (vgl § 5 K-BO).