© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 718328

Daniel Ludwig - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.9 Bauausführung (§§ 37 bis 46 TBO 2022)

Baubeginn, Vorarbeiten

Gem § 37 Abs 1 TBO 2022 darf mit der Ausführung eines bewilligungspflichtigen Bauvorhabens erst nach dem Eintritt der Rechtskraft der Baubewilligung begonnen werden. Ist jedoch aufgrund des Verfahrensstandes offenkundig, dass ein Grund für eine Ab- oder Zurückweisung des Bauansuchens vorliegt, können Vorarbeiten, wie das Herstellen der Baustelleneinrichtung, der Erdaushub oder die Sicherung der Baugrube, auf Antrag des Bauwerbers durch die Behörde genehmigt werden. Im Bewilligungsbescheid sind die Arbeiten, die durchgeführt werden dürfen, im Einzelnen zu bezeichnen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Baurecht in Österreich in unserem Shop! Zum Shop