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Mathias Kopf - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.7 Bauausführung und Fertigstellung

Ausführungsfristen (§ 24 NÖ BO 2014)

Die Baubewilligung muss innerhalb der in § 24 NÖ BO 2014 angeführten Ausführungsfristen konsumiert werden. Bei nicht fristgerechter Ausführung des bewilligten Bauvorhabens erlischt gem § 24 Abs 1 Z 1 NÖ BO 2014 das Recht aus einer Baubewilligung.

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