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Mathias Kopf - Karin Zahiragic - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.4 Baubewilligung (§ 23 NÖ BO 2014)

Bewilligungsvoraussetzungen

Das Baubewilligungsverfahren erster Instanz wird durch schriftlichen Bescheid der Baubehörde abgeschlossen, womit die beantragte Baubewilligung – in der Regel unter Vorschreibung von Auflagen – erteilt oder der Antrag zurück- oder abgewiesen wird.

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