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Dokument-ID: 725654
Bauführer
Der laut Definition der Landesbauordnungen verantwortliche Fachmann, den der Bauherr mit der Umsetzung beauftragt. Meist ist dies der Baumeister. Die Bauführerschaft gilt für das gesamte Bauvorhaben, auch wenn Teile der Leistungen an andere Unternehmer vergeben sind. Der Bauführer hat diverse Verpflichtungen der Behörde gegenüber wie Baubeginnsanzeige, Ausstellung von Bestätigungen, Einhaltung der Genehmigungen etc …