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Dokument-ID: 1046252
Baulinie
Eine Baulinie begrenzt das Bauland gegenüber öffentlichen Verkehrsflächen, die im Bauland gelegen sind. Erlaubt sind an der Baulinie Fenster, Vorbauten, Anschlüsse an die technische Infrastuktur, Ein- und Ausgänge, sowie Ein- und Ausfahrten, sofern der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt.