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Dietmar Umdasch - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.8 Baupolizei

Einleitung

Die Baubehörde hat für die Einhaltung der bau- und widmungsrechtlichen Bestimmungen zu sorgen. Bei Kenntnis bauordnungswidriger Zustände sind die Organe der Baubehörde verpflichtet, ein baupolizeiliches Verfahren einzuleiten, andernfalls drohen Amtshaftungsansprüche oder bei Verschulden strafrechtliche Konsequenzen.

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