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Silverius Zraunig - Yvonne Koller | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.3.1 Begriffsbestimmungen und Arten von Bauvorhaben

Legaldefinitionen (§ 1 BauPolG)

Bau: Überdachtes oder überdecktes Bauwerk, das von Menschen betreten werden kann und wenigstens einen Raum zum Aufenthalt von Menschen oder zur Unterbringung von Sachen umfasst; das Vorliegen von Seitenwänden ist für einen Bau nicht wesentlich.

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