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Dokument-ID: 725656
Baustellenkoordinator
Regelmäßige Kontrolle der Baustelle, Kontrolle der Umsetzung des Sicherheitsschutz- und Gesundheitsplans in der Praxis, der Grundsätze der Gefahrenverhütung und des ASchG, Hinweis auf alle Verstöße. Diese Funktion des Koordinators hat nichts mit der landläufig darunter verstandenen Organisation des Bauablaufes zu tun. Er ist eine „Hinweisperson“ ohne tatsächliche Exekutivrechte.