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Dokument-ID: 1046256
Bauverbotsklage
Eien Bauverbotsklage ist eine Sonderform der Besitzstörungsklage. Der Besitzer einer unbeweglichen Sache oder eines dinglichen Rechts an einer Liegenschaft hat schon bei bloßer Gefährdung seines Besitzes durch Bauführung ein Klagerecht. Es handelt sich um einen Anwendungsfall der vorbeugenden Unterlassungsklage.