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Neu Dokument-ID: 718230

Silverius Zraunig - Yvonne Koller | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.2 Bebauungsgrundlagengesetz

Beschränkungen im Grundstücksverkehr

Es ist unzulässig, Grundstücke zum Zwecke der Errichtung von Austraghäusern – aber auch noch nach deren Errichtung – zu teilen, zu vereinigen oder vom Gutsbestand einer Grundbuchseinlage abzuschreiben und dem einer anderen zuzuschreiben.

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