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Dokument-ID: 813193
9.3 Bestellung von Planungs- und Baustellenkoordinator
Werden auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig, so hat der Bauherr gem § 3 Abs 1 BauKG einen Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu bestellen. Dabei kann es sich um dieselbe Person handeln, die Aufgaben können bei entsprechender Qualifikation auch vom Bauherrn wahrgenommen werden.