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Gerhard Cech | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.3 Beteiligte Behörden

Die Durchführung der Bauverfahren (Baubewilligung und Bauanzeigeverfahren) sowie die baubehördliche Aufsicht über Bauführungen und bestehende Gebäude obliegen dem Magistrat der Stadt Wien im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde (Art 118 Abs 3 Z 9 B-VG), konkret der Magistratsabteilung 37 – Baupolizei. Zu deren Erreichbarkeit siehe www.bauen.wien.at.

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