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Renate Novak - Maria Lang - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.5 Bewilligungen, Genehmigungen, Vorschreibungen

Grundsätze

Im Arbeitnehmerschutz gilt der Grundsatz der Verfahrenskonzentration. Arbeitnehmerschutzbelange werden grundsätzlich in anderen Verfahren mitbehandelt. Eigene Arbeitnehmerschutz-Bewilligungsverfahren sind nur in besonderen Fällen notwendig.

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