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Neu Dokument-ID: 718321

Daniel Ludwig - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.7 Bewilligungsverfahren und Feststellung des Baukonsenses (§§ 34 bis 36 TBO 2022)

Allgemeines

Die Behörde hat über ein Bauansuchen mit schriftlichem Bescheid zu entscheiden. Wird keine Bauverhandlung durchgeführt, so hat die Entscheidung spätestens innerhalb von drei Monaten nach dem Einlangen des Bauansuchens zu erfolgen (§ 34 Abs 1 TBO 2022).

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