© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 718238

Silverius Zraunig - Yvonne Koller | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.3.2 Das Bewilligungsverfahren

Bauansuchen

Eine Baubewilligung wird nur über Ansuchen erteilt. Das Ansuchen selbst hat in Schriftform zu erfolgen und den Gegenstand der Bewilligung genau zu bezeichnen. Dem Ansuchen sind ein Grundbuchsauszug, Daten gem § 4 Abs 1 Z 2 und 4 des GWR-Gesetzes, Pläne und technische Beschreibung, ein Verzeichnis der Parteien (Parzellennummern, Namen und Anschriften) und bei Bauführungen der Nachweis über die Bauplatzerklärung anzuschließen; bei Bauten für Start- und Übergangswohnungen eine Erklärung der Grundeigentümer über die überwiegende Verwendung als Mietwohnbau sowie ein Nachweis über die Einräumung des Vorschlagsrechts an die Standortgemeinde gem § 35a Abs 2 BauTG 2015.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Baurecht in Österreich in unserem Shop! Zum Shop