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Dokument-ID: 813161
5 Der Energieausweis
Im Energieausweis sind wichtige Kennzahlen des Gebäudes enthalten. Es wird der Energiebedarf eines Gebäudes ermittelt, in dem die Beschaffenheit und der Zustand der Wände, Fenster, Türen und der Heizung eruiert werden. So sind ua der zu erwartende Heizenergieverbrauch und der Gesamt-Energie-Effizienz-Faktor im Energieausweis angeführt.
Bei der Errichtung von Neubauten und bei größeren Renovierungen ist mit dem Ansuchen um baubehördliche Bewilligung und den Einreichunterlagen des jeweiligen Bauvorhabens ein Energieausweis der Baubehörde vorzulegen.