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Dokument-ID: 1173945
6 Die erneuerbare Wärmebereitstellung im Neubau
Für die Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasseraufbereitung werden mit dem neuen Erneuerbare-Wärme-Gesetz fossile Brennstoffe im Neubau verboten.
Das seit 01.01.2020 geltende Ölkesseleinbauverbotsgesetz (BGBl I Nr 6/2020) ist damit überholt und trat mit 29.02.2024 außer Kraft.