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Dokument-ID: 1046359
1.3 Die rechtliche Sonderstellung eines BBPL
In der historischen österreichischen Baugesetzgebung wurde die Bebauung eines Grundstückes in zwei aufeinander folgenden Verfahren geregelt:
- Der „Widmung“, in der die Bebaubarkeit und die erforderliche infrastrukturelle Erschließung eines Grundstückes geprüft bzw festgestellt wurde.
- Die „Baubewilligung“, in der das eingereichte Bauvorhaben mit oder ohne Änderung bewilligt oder abgelehnt wurde.