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Franz Heigl | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.3 Die rechtliche Sonderstellung eines BBPL

In der historischen österreichischen Baugesetzgebung wurde die Bebauung eines Grundstückes in zwei aufeinander folgenden Verfahren geregelt:

  1. Der „Widmung“, in der die Bebaubarkeit und die erforderliche infrastrukturelle Erschließung eines Grundstückes geprüft bzw festgestellt wurde.
  2. Die „Baubewilligung“, in der das eingereichte Bauvorhaben mit oder ohne Änderung bewilligt oder abgelehnt wurde.

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