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Dan Katzlinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.1 Einleitung und Definitionen

Zentrale Rechtsnorm ist das Bundesgesetz über die Koordination bei Bauarbeiten (Bauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKG), StF: BGBl I Nr 37/1999 idF BGBl I Nr 35/2012. Es ist mit 01.07.1999 in Kraft getreten und bezweckt hauptsächlich den Schutz von Arbeitnehmern, die auf einer Baustelle in fremden Auftrag tätig sind.

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