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Dokument-ID: 725694
1 Einleitung
Das öffentliche Baurecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts. Es regelt im Wesentlichen wo und in welcher Art und Weise Bauwerke errichtet werden dürfen, welche Behörden für die Ausstellung der verschiedenen Bewilligungen und deren Einhaltung zuständig sind und was bei Zuwiderhandlungen zu geschehen hat.