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Dokument-ID: 789901
3.1 Kollektivvertraglicher Mindestlohn(-gehalt)
Gem § 2 Arbeitsverfassungsgesetz werden durch Kollektivvertrag die gegenseitigen aus dem Arbeitsverhältnis entspringenden Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt. Diese umfassen regelmäßig auch den jeweiligen Mindestlohn, der den Ausgangspunkt für die geschichtliche Entwicklung der Kollektivverträge darstellt.